Freiheit und Grenzen

Freiheit umfasst persönliche, sehr individuelle Aspekte ebenso wie gesellschaftliche und politische Dimensionen. Freiheit als das Recht auf die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit billigt das Grundgesetz jedem zu.

Dieses bereits in Artikel 2 formulierte 2 sehr weitgehende Freiheitsversprechen wird in anderen Artikeln konkretisiert und wiederholt als Glaubens- und Gewissensfreiheit, Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit, als Freiheit von Kunst und Wissenschaft.

Doch grenzenlos ist diese Freiheit nicht. Sie hat die Persönlichkeitsrechte Anderer zu achten und wird limitiert durch die „verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz“ (Art. 2 GG).

Die Suche nach persönlicher Befreiung oder der Kampf um politische Freiheit, partikulare Freiheitsrechte oder Freiheitsentzug, notwendige Grenzen oder massive Beschränkungen von Freiheit, Freiheit als Verheißung oder als ängstigende Unsicherheit – das Oberthema des Wintersemesters 2026/27 und des Sommersemesters 2027 lädt Lehrende und Studierende aller geisteswissenschaftlichen Disziplinen ein, das Thema aus der jeweiligen Fachperspektive zu beleuchten oder einzelne Aspekte aufzugreifen.